Zuzahlung Physiotherapie Tabelle 2026: 10 € + 10 %

Zuzahlung Physiotherapie Tabelle 2026: 10 € + 10 %

23.05.20265 Min. LesezeitAktualisiert: 27.08.2026

Wie berechnet man die Zuzahlung für Physiotherapie?

Kurzantwort: Für Erwachsene in der GKV gilt bei verordneter Physiotherapie typischerweise 10 Euro je Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten. In der Zuzahlung-Übersicht 2026 sehen Sie die gleiche Regel im Vergleich mit Medikamenten, Krankenhaus und Hilfsmitteln; der Zuzahlungsbefreiung-Rechner zeigt, ob die Jahresgrenze erreicht wird.

Für verordnete Physiotherapie zahlen erwachsene GKV-Versicherte in der Regel 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit.

Die kurze Formel lautet: Zuzahlung = 10 Euro Verordnungsgebühr + 10 % der Behandlungskosten. Entscheidend ist die Verordnung, nicht jede einzelne Sitzung als eigene 10-Euro-Pauschale.

Wenn Sie wissen möchten, ob mehrere Physiotherapie-Verordnungen Ihre Jahresgrenze erreichen, nutzen Sie den Zuzahlungsbefreiung-Rechner für Physiotherapie.

Diese Zuzahlungen zählen zur jährlichen Belastungsgrenze. Wer die Grenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Für Ergotherapie, Logopädie und andere Heilmittel erklärt der Ratgeber Heilmittel-Zuzahlung die gleiche Grundregel.

Beispiele: Krankengymnastik, Manuelle Therapie und Massage

Beispiel-VerordnungBehandlungskostenIhre Zuzahlung
6x Krankengymnastik zu je 25 Euro150 Euro10 Euro + 15 Euro = 25 Euro
10x Manuelle Therapie zu je 30 Euro300 Euro10 Euro + 30 Euro = 40 Euro
6x klassische Massage zu je 22 Euro132 Euro10 Euro + 13,20 Euro = 23,20 Euro

Die konkreten Preise können je nach Heilmittel, Positionsnummer und Vertrag variieren. Die Rechnung oben zeigt deshalb die gesetzliche Zuzahlungslogik, nicht eine garantierte Preisliste.

Zählt Physiotherapie zur Belastungsgrenze?

Ja. Gesetzliche Zuzahlungen für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie werden auf die Belastungsgrenze angerechnet.

Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke kann sie auf 1 % sinken. Freibeträge für Partner und familienversicherte Kinder werden vorher berücksichtigt.

Wenn Sie mehrere Verordnungen im Jahr haben, ist eine Zwischenrechnung sinnvoll. Nutzen Sie den Zuzahlung-Rechner, um Ihre persönliche Grenze und den Restbetrag bis zur Befreiung zu schätzen.

Wann fällt keine Zuzahlung an?

Keine Zuzahlung fällt typischerweise an, wenn die behandelte Person noch nicht 18 Jahre alt ist oder für das laufende Kalenderjahr bereits eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorlegt.

Auch wenn eine Verordnung medizinisch notwendig ist, bedeutet das für Erwachsene nicht automatisch, dass keine Zuzahlung fällt. Die Befreiung hängt von Alter, Belastungsgrenze und Krankenkassenbescheid ab.

So nutzen Sie den Rechner für Physiotherapie

Addieren Sie zuerst alle bisherigen gesetzlichen Zuzahlungen des Jahres: Apotheke, Krankenhaus, Heilmittel, Hilfsmittel und Fahrkosten. Tragen Sie diese Summe im Zuzahlung-Rechner als bereits geleistete Zuzahlungen ein.

Wenn eine neue Physiotherapie-Verordnung hinzukommt, können Sie die erwartete Zuzahlung nach der Formel 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten dazuzählen. Der Rechner zeigt dann, ob die Belastungsgrenze erreicht ist oder wie viel noch bis zur Befreiung fehlt.

Quellen & Referenzen

  • SGB V § 32: Heilmittel
  • SGB V § 61: Zuzahlungen
  • SGB V § 62: Belastungsgrenze
  • Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • gesund.bund.de: Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung
  • G-BA: Heilmittel-Richtlinie

Häufig gestellte Fragen