Wartezeit-Rechner

Psychotherapie-Wartezeit-Rechner 2026

Schätzen Sie Wartezeit bis Erstgespräch und Therapieplatz nach Bundesland, Therapieform und Wohnumgebung. Die 116 117, Kostenerstattung und Alternativen werden im Ergebnis eingeordnet.

Ihre Angaben

Häufige Fragen zur Psychotherapie-Wartezeit

Kassenzugelassene Therapieverfahren

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vier wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren:

Verhaltenstherapie (VT)25–80 Sitzungen

Fokus auf aktuelle Denk- und Verhaltensmuster. Am häufigsten angeboten (ca. 49 % aller Praxen). Evidenzstark bei Angst, Depression, Zwang.

Tiefenpsychologisch fundierte PT (TP)25–100 Sitzungen

Arbeitet mit unbewussten Konflikten und biografischen Mustern. Zweithäufigstes Verfahren. Geeignet bei Beziehungsproblemen und Persönlichkeitsstörungen.

Analytische Psychotherapie (AP)80–300 Sitzungen

Intensivste Therapieform, oft 2–3 Sitzungen pro Woche. Tiefgreifende Persönlichkeitsveränderung. Längste Wartezeiten.

Systemische Therapie (ST)24–48 Sitzungen

Seit 2020 kassenzugelassen. Betrachtet Beziehungssysteme (Familie, Paar). Kürzere Sitzungsintervalle möglich. Wachsendes Angebot.

Ihr Weg zur Psychotherapie — Schritt für Schritt

1. Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch): Erstkontakt mit einem Therapeuten. Mindestens 50 Minuten. Hier wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Keine Überweisung nötig. Terminvermittlung über die 116 117 innerhalb von 4 Wochen.

2. Akutbehandlung (bis 24 Sitzungen): Bei dringendem Behandlungsbedarf — Beginn innerhalb von 2 Wochen nach der Sprechstunde. Kein Antragsverfahren, nur eine Meldung an die Kasse. Geeignet als Überbrückung bis zum regulären Therapieplatz.

3. Probatorische Sitzungen (2–4 Sitzungen): Kennenlernen des Therapeuten und der Methode. Beide Seiten entscheiden, ob die Zusammenarbeit passt. Danach wird der Antrag bei der Kasse gestellt.

4. Regelbehandlung: Nach Genehmigung durch die Kasse beginnt die eigentliche Therapie. Bewilligungsschritte und maximale Sitzungszahlen sind je nach Verfahren unterschiedlich.

Kostenübernahme im Detail

GKV-Versicherte: Die gesetzlichen Kassen übernehmen zugelassene Richtlinientherapie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ein Therapeut mit Kassenzulassung behandelt. In der Regel fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.

Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V): Wenn Sie innerhalb einer zumutbaren Frist keinen Kassensitz-Therapeuten finden, können Sie bei Ihrer Kasse eine Kostenerstattung beantragen. Dokumentieren Sie Suchversuche, Absagen und Wartezeiten und klären Sie die Zusage möglichst vor Therapiebeginn.

PKV-Versicherte: Die Erstattung hängt vom individuellen Tarif ab. Viele PKV-Tarife übernehmen Psychotherapie, teils mit Sitzungsbegrenzungen oder Selbstbeteiligung. Klären Sie vor Behandlungsbeginn den genauen Umfang mit Ihrem Versicherer.

Selbstzahler: Typische Kosten: 80–150 € pro 50-Minuten-Sitzung. Vorteil: freie Therapeutenwahl, kürzere Wartezeiten, keine Dokumentation bei der Krankenkasse.