Pflegekostenrechner 2026: Pflegeheim & Pflegegeld berechnen
Berechnen Sie Ihren Eigenanteil für Pflegeheim oder häusliche Pflege. Mit Pflegegeld 347-990 €, Pflegesachleistungen 796-2.299 € und EEE-Leistungszuschlag.
Für Hintergründe nutzen Sie den Pflegekosten-Guide 2026; die kompakten Werte stehen in der Pflegekosten-Tabelle 2026.
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Häufige Fragen zu Pflegekosten
Der Rechner schätzt Pflegeheim-Eigenanteil, häusliche Pflege, Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den EEE-Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer. Für das erste Jahr im Pflegeheim verwendet er den bundesweiten Durchschnitt von ca. 3.364 EUR pro Monat als Orientierung.
Zum 1. Juli 2026 lag der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Aufenthaltsjahr bei ca. 3.364 EUR pro Monat. Darin enthalten sind der einrichtungseinheitliche Eigenanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige: Pflegegrad 2: 347 EUR, Pflegegrad 3: 599 EUR, Pflegegrad 4: 800 EUR, Pflegegrad 5: 990 EUR pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat.
Der EEE ist der Anteil der Pflegekosten, den Heimbewohner unabhängig vom Pflegegrad selbst zahlen. Seit 2022 gibt es einen Leistungszuschlag, der den EEE reduziert: Im 1. Jahr 15%, im 2. Jahr 30%, im 3. Jahr 50% und ab dem 4. Jahr 75% Zuschuss auf den EEE.
Bei häuslicher Pflege gibt es zwei Optionen: Pflegegeld (Angehörige pflegen) oder Pflegesachleistungen (Pflegedienst). Sachleistungen: PG 2: 796 EUR, PG 3: 1.497 EUR, PG 4: 1.859 EUR, PG 5: 2.299 EUR/Monat. Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden (Kombinationsleistung).
Wenn eigene Rente, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege leisten. Das zuständige Amt prüft Voraussetzungen, Ansprüche und Schonbeträge. Seit 2020 werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR zum Unterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).