Pflegekosten Tabelle 2026: Pflegeheim, Pflegegeld & Eigenanteil

23.05.202614 EinträgeAktualisiert: 28.07.2026

Diese Pflegekosten-Tabelle bündelt die wichtigsten Pflegekosten und Pflegeversicherungsleistungen für 2026. Sie trennt bewusst zwischen Pflegeheim-Eigenanteil, häuslicher Pflege, Pflegegeld, Pflegesachleistung und dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Für das erste Jahr im Pflegeheim lag der bundesweite Eigenanteil zum 1. Juli 2026 bei durchschnittlich 3.364 € pro Monat. Darin enthalten sind der pflegebedingte Eigenanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Wenn Sie die Werte auf Ihre Situation übertragen möchten, nutzen Sie den Pflegekostenrechner 2026. Für Hintergründe und Finanzierung lesen Sie den Pflegekosten-Guide 2026.

BereichWert 2026Gilt fürHinweis
Pflegeheim Eigenanteil im 1. JahrØ 3.364 €/MonatVollstationäre PflegeBundesdurchschnitt zum 1. Juli 2026 nach Abzug des 15-%-Leistungszuschlags auf den EEE.
EEE vor LeistungszuschlagØ 2.088 €/MonatPflegerischer Eigenanteil im HeimDer EEE ist innerhalb einer Einrichtung für Pflegegrad 2-5 gleich; der Leistungszuschlag reduziert nur diesen Anteil.
Unterkunft und VerpflegungØ 1.068 €/MonatPflegeheimMiete, Zimmer, Mahlzeiten und laufende Versorgung. Dieser Anteil wird nicht durch den EEE-Zuschlag reduziert.
InvestitionskostenØ 521 €/MonatPflegeheimGebäude, Instandhaltung und Ausstattung. In manchen Bundesländern kann Pflegewohngeld helfen.
Leistungszuschlag EEE15 % / 30 % / 50 % / 75 %Vollstationär ab Pflegegrad 21. Jahr 15 %, 2. Jahr 30 %, 3. Jahr 50 %, ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils.
Pflegegeld Pflegegrad 2347 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigePflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Pflegegeld Pflegegrad 3599 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigeKann anteilig mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegegeld Pflegegrad 4800 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigeBeratungsbesuche bleiben für Pflegegeldbeziehende wichtig.
Pflegegeld Pflegegrad 5990 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigeHöchster Pflegegeldbetrag für häusliche Pflege.
Pflegesachleistung PG 2-5796 € bis 2.299 €/MonatAmbulanter PflegedienstPG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €.
Entlastungsbetrag131 €/MonatAlle PflegegradeZweckgebundener Betrag für anerkannte Entlastungsangebote.
Gemeinsamer Jahresbetragbis 3.539 €/JahrKurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2Seit 1.7.2025 gemeinsamer Topf; frühere getrennte Budgets nicht mehr als Hauptlogik verwenden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/MonatHäusliche PflegeZum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je MaßnahmePflege zu HauseZum Beispiel Badumbau oder Barriereabbau, wenn die Pflege dadurch erleichtert wird.

Hinweise

  • Warum Pflegeheim und Pflegegeld nicht addieren: Pflegegeld gilt für häusliche Pflege. Im Pflegeheim gelten stationäre Leistungsbeträge und zusätzlich der Leistungszuschlag auf den EEE.
  • Eigenanteil ist nicht gleich Gesamtkosten: Der Pflegeheim-Eigenanteil ist der Betrag, der nach Pflegekassenleistung und EEE-Zuschlag privat zu tragen ist. Er enthält auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
  • Regionale Unterschiede: Die Werte sind Bundesdurchschnitte. Einrichtungen, Bundesländer und Vertragsdetails können deutlich abweichen.
  • 2026-Beträge: Die Pflegegeld- und Sachleistungsbeträge wurden zum 1.1.2025 erhöht und gelten nach aktueller BMG-Übersicht auch für 2026.

Quellen & Referenzen

  • vdek – Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen im Pflegeheim, Stand 1.7.2026: Ø 3.364 €/Monat im 1. Aufenthaltsjahr, EEE 2.088 €, Leistungszuschlag 313 €, Unterkunft/Verpflegung 1.068 €, Investitionskosten 521 €
  • Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen ab 1.1.2025, gültig für 2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 1.7.2025
  • SGB XI: Soziale Pflegeversicherung, Leistungszuschlag und Leistungen nach Pflegegrad

Häufig gestellte Fragen