Höchstkrankengeld 2026: Tabelle mit 135,63 € brutto/Tag
Kurzantwort: Das Höchstkrankengeld 2026 liegt rechnerisch bei ca. 135,63 € brutto pro Kalendertag. Für Ihre persönliche Brutto-Netto-Schätzung nach der Entgeltfortzahlung nutzen Sie den Krankengeld-Rechner 2026 nach 6 Wochen; die tatsächliche Auszahlung berechnet die Krankenkasse aus den Entgeltdaten.
Wer als gesetzlich Versicherter in Deutschland längerfristig krank wird, erhält zunächst Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (typisch 6 Wochen, 100 % Gehalt) und danach unter Voraussetzungen Krankengeld von der GKV (max. 78 Wochen, ca. 70 % brutto / höchstens 90 % netto).
Die 78-Wochen-Frist gilt pro Krankheit innerhalb von 3 Jahren. Danach endet der Anspruch (Aussteuerung). Der Übergang in Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitation muss rechtzeitig geplant werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Phasen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit ihren Berechnungsgrundlagen und Fristen. Für Ihre eigene Brutto-Netto-Schätzung nach sechs Wochen nutzen Sie den Krankengeld-Rechner 2026 nach 6 Wochen; die Herleitung des Tagesmaximums erklärt Höchstkrankengeld 2026.
| Phase | Zeitraum | Wer zahlt? | Höhe | Details |
|---|---|---|---|---|
| 1. Entgeltfortzahlung | Tag 1 – Woche 6 | Arbeitgeber | 100 % des Gehalts | Bruttogehalt inkl. regelmäßiger Zulagen. Gilt für alle Arbeitnehmer ab 4 Wochen Beschäftigung. |
| 2. Krankengeld | Woche 7 – Woche 78 | Krankenkasse (GKV) | 70 % brutto / max. 90 % netto | Maximal ca. 135,63 €/Tag brutto (2026). Abzüge: Renten-, Pflege-, ALV-Beitrag. |
| 3. Aussteuerung | Ab Woche 79 | Kein Krankengeld mehr | 0 € | Anspruch auf Krankengeld endet. Meldung bei Agentur für Arbeit spätestens 3 Monate vorher. |
| 4a. Arbeitslosengeld I | Nach Aussteuerung | Agentur für Arbeit | 60 % (67 % mit Kind) | Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III): ALG I kann bei weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit möglich sein; die Agentur für Arbeit prüft. |
| 4b. Erwerbsminderungsrente | Bei dauerhafter Erkrankung | Deutsche Rentenversicherung | Ca. 30–40 % des letzten Gehalts | Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Rentenversicherung, medizinisches Gutachten. |
| 4c. Rehabilitation | Vor/nach Aussteuerung | DRV oder GKV | Übergangsgeld: ca. 68–75 % netto | Reha vor Rente. 3–6 Wochen stationär oder ambulant. Zuzahlung 10 €/Tag. |
| Mini-Job / Geringfügig Beschäftigte | — | Kein Anspruch | 0 € | Geringfügig Beschäftigte im Minijob (2026 bis 603 € monatlich) haben in der Regel keinen Krankengeldanspruch. Entgeltfortzahlung kann bestehen. |
| Selbstständige (GKV) | Ab Tag 43 (oder Wahltarif) | Krankenkasse | Ca. 70 % des Arbeitseinkommens | Nur mit Krankengeld-Wahltarif oder voller Beitragssatz (14,6 %). Beginn oft erst ab Tag 43. |
| PKV — Krankentagegeld | Ab vereinbartem Tag (z. B. Tag 43) | Private Versicherung | Vereinbarter Tagessatz | Höhe frei wählbar bei Vertragsschluss. Kosten: ca. 20–80 €/Monat. |
| Arbeitsunfall / Berufskrankheit | Gesamte Dauer | Berufsgenossenschaft (BG) | Verletztengeld: 80 % brutto | Kann höher als normales Krankengeld sein. Behandlung, Reha und Zuzahlungen hängen vom anerkannten Versicherungsfall und der Berufsgenossenschaft ab. |
Hinweise
- •Krankengeld-Berechnung: 70 % des Brutto-Regelentgelts, gedeckelt auf 90 % des Netto-Regelentgelts — es gilt der niedrigere Betrag. Vom Krankengeld werden Arbeitnehmer-Anteile für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen (2026 in der Regel ca. 12,4 %, bei Kinderlosen über 23 ca. 13,0 %).
- •Rechenbeispiel (3.500 € brutto): 70 % von 3.500 € = 2.450 € brutto. Bei 2.400 € netto greift aber die 90-%-Netto-Grenze: 2.160 € brutto Krankengeld. Nach Abzügen (ca. 12,4 %) bleiben ca. 1.892 € / Monat (ca. 63 € / Tag).
- •Höchst-Krankengeld 2026: Ca. 135,63 € brutto / Tag (Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € / Monat ÷ 30 × 70 %). Netto nach Abzügen ohne Kinderlosenzuschlag: ca. 118,81 €/Tag = ca. 3.564 € / Monat.
- •78-Wochen-Regel: Der Anspruch gilt für dieselbe Krankheit innerhalb von 3 Jahren. Tritt nach ≥ 6 Monaten Arbeitsfähigkeit dieselbe Krankheit erneut auf, beginnt eine neue 78-Wochen-Frist. Bei einer anderen Krankheit läuft eine separate Frist.
- •Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell): Während der Wiedereingliederung erhalten Sie weiterhin Krankengeld — nicht den vollen Lohn. Der Arbeitgeber kann freiwillig Zuschüsse zahlen.
- •Meldepflichten: Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem 4. Tag beim Arbeitgeber vorlegen (manche Arbeitgeber verlangen sie ab Tag 1). Seit 2023 erfolgt die AU elektronisch (eAU) direkt vom Arzt an die Kasse.
- •Kündigung während Krankheit: Kündigung während Krankheit ist nicht generell verboten. Aber: Das Krankengeld läuft weiter, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet — maximal bis zur 78. Woche.
- •Aussteuerung planen: Spätestens 3 Monate vor Ende des Krankengelds bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden (Nahtlosigkeitsregelung). Gleichzeitig Reha- oder Rentenantrag bei der DRV stellen. Details stehen im Ratgeber Aussteuerung Krankengeld.
- •Höchstkrankengeld 2026 — Brutto: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € ÷ 30 Tage = 193,75 € Regelentgelt × 70 % = 135,63 € brutto/Tag = ca. 4.069 €/Monat. Dieses Maximum gilt unabhängig vom tatsächlichen Gehalt oberhalb der BBG.
- •Höchstkrankengeld 2026 — Netto: Vom Brutto-Krankengeld werden 2026 in der Regel 12,4 % Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (Rente 9,3 %, Pflege 1,8 %, ALV 1,3 %). Netto-Maximum ohne Kinderlosenzuschlag: ca. 118,81 €/Tag = ca. 3.564 €/Monat.
Quellen & Referenzen
- BMG – Bundesministerium für Gesundheit: Krankengeld — Anspruch und Berechnung
- SGB V §§ 44–51: Krankengeld — gesetzliche Grundlagen
- BMG/Bundesregierung: Sozialversicherungsrechengrößen 2026 — Krankenversicherung BBG 69.750 €/Jahr
- Bundesagentur für Arbeit: Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III)
- DRV – Deutsche Rentenversicherung: Übergangsgeld und Erwerbsminderungsrente